Feste Stoffe

Feste Abfälle

Infos und Klassifizierung

Abfälle bestehen aus unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft, sie werden In der Abfall-Verzeichnis-Verordnung (AVV) in entsprechende Abfallarten kategorisiert.

In der AVV sind eindeutige Abfall-Bezeichnungen definiert, gleichzeitig werden Abfälle in die jeweilige Abfallgefährdung eingestuft.

Feste Abfälle, Übersicht nach der Verordnung über das das europäische Abfallverzeichnis

(Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV)

  • 12 01 18 - ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
  • 15 01 02 - Verpackungen aus Kunststoff
  • 15 01 10 - Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • 15 02 02 - Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • 16 01 03 - Altreifen
  • 16 01 07 - Ölfilter
  • 16 01 19 - Kunststoffe
  • 16 01 20 - Glas
  • 16 02 13 - gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen (Transformatoren)
  • 16 02 14 - gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
  • 16 06 01 - Bleibatterien
  • 19 08 06 - gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
  • 08 01 12 - Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
  • 08 01 14 - Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
  • 08 01 16 - wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen
  • 08 01 99 - Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken / Abfälle a.n.g.
  • 08 02 01 - Abfälle von Beschichtungspulver